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Sie möchten in Ihrem Urlaub ein Auto mieten. Studieren und lesen Sie den Mietvertrag des Autoverleihs.

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? Vier Überschriften werden nicht gebraucht.

§ 1 

Das Mietauto darf nur vom Mieter selbst und von den im Mietvertrag angegebenen Personen sowie den bei einem gewerblichen Mieter angestellten Berufskraftfahrern in dessen Auftrag gefahren werden. Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Fahrausweises. Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie eigenes Handeln zu vertreten. Sollte ein Nichtberechtigter den Mietwagen fahren, so haftet der Mieter auch für das Handeln des Nichtberechtigten, es sei denn, der Mieter legt dar, dass er dessen Handeln nicht zu ver­treten hat.

§ 2

Wird das Auto außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation durch Einwurf der Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere in einen Nachttresor zurückgegeben, so verlängert sich der Mietvertrag bis zur Öffnung der Mietstation. In diesem Fall erfolgen die Fahrzeugbesichtigung und die Erstellung des Rückgabeprotokolls durch die Vermieterin erst zu Beginn der Geschäftszeiten am nächstfolgenden Werktag. Bis zur Rücknahme des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter der Mietstation haftet der Mieter für alle eventuellen Schäden am Auto.

§ 3

Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden rechtlichen, finanziellen und sonstigen Schäden, die nach Übergabe des Mietwagens entstehen. Das gilt auch, wenn deren Ursache ein nach der Übergabe des Mietwagens eintretender Mangel der Verkehrssicherheit des Mietwagens ist, es sei denn, dieser wäre auch bei gehöriger Kontrolle nicht festzustellen gewesen. Die Ersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Wertminderung sowie Gutachter- und Abschleppkosten.

§ 4

Die Haftpflicht des Mieters und berechtigter Fahrer ist durch eine Haftpflichtversicherung in dem Umfang gedeckt, der im Zulassungsland des Mietwagens gesetzlich vor­geschrieben oder üblich ist. Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis des Mietwagens ent­halten. In oder auf dem Mietwagen befindliche Sachen sind hierdurch nicht versichert.

Überschriften

A: Voraussetzungen der Haftungsreduzierung

B: Kfz-Haftpflichtversicherung –

C: Nutzung des Mietwagens

D: Zahlungsbedingungen

E: Verhalten des Mieters bei Unfall

F: Rückgabe des Mietautos

G: Mindestdauer der Miete

H: Haftung des Mieters

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